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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungen Bamberg Gartenstadt, Reußstrasse 19a, 96052 Bamberg
Stand 25.05.2018

 

1.   Rauchen sowie offenes Feuer (Kerzen etc.) in der Ferienwohnung sind ausnahmslos verboten, ebenso wenig offenes Feuer,

      Kerzen oder ähnliches. Sollte trotz des Rauchverbotes in der Ferienwohnung geraucht werden, so wird dem Gast eine

      Reinigungsgebühr von mindestens 250,00 € in Rechnung gestellt. Rauchen ist auf Balkon und Terrasse möglich.

      Zigarettenkippen sind ausschließlich in die Aschenbecher und abschließend im dafür vorgesehenen Ascheneimer zu

      entsorgen.

2.   Vertragspartner sind Vermieter und Mieter, folgend Zahlungsschuldner genannt.

3.   Mit der Einrichtung der Ferienwohnung ist pfleglich und schonend umzugehen.

4.   Jeder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen oder sonstigen zum Haus gehörigen Dingen wird zur Anzeige gebracht!

5.   Die Wohnung ist in ordentlichem Zustand zu verlassen. Jegliche Beschädigungen müssen dem Vermieter sofort
    gemeldet werden und je nach Verschulden zum Wiederbeschaffungswert bzw. (nach Möglichkeit) Reparaturwert
     gegebenenfalls vom Mieter ersetzt werden.

6.   (Grob) Fahrlässiges Verhalten oder Verschulden befreit nicht von der Haftung für Schäden an der Einrichtung.

7.   Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

8.   Der für Verluste und/oder Schäden haftende Vertragspartner ist der Zahlungsschuldner laut Rechnung. Dieser haftet 

      uneingeschränkt für alle entstandenen Schäden, die während der Vertragslaufzeit/Mietzeit durch ihn oder Personen,

      die von ihm angewiesen sind die Wohnung zu nutzen, entstehen.
9.   Die Mitnahme von Decken jeglicher Art, sowie Hand- und Duschtücher ist nicht gestattet. Für jede Person wird ein Set  

      leihweise für den Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Bei Verlust bzw. Fehlen werden diese in Rechnung gestellt    

      (Handtuch 20,00€ pro Stück, Duschtücher und Tagesdecken 35,00 € pro Stück).

10. Der Rechnungsbetrag ist vor Vertragsbeginn/Einzugsdatum zu entrichten, auf jeden Fall jedoch bis zum
     angegebenen Fälligkeitsdatum auf der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist zu überweisen und bei Kurzfristigkeit der
     Beleg der Überweisung/Sofortüberweisung per Mail oder Fax zuzustellen. Die Rechnung wird bei Buchung gestellt.

11. Der Vermieter ist erst ab vollständiger Bezahlung der gestellten Rechnung zur Vertragseinhaltung verpflichtet. Bereits  
     gezahlte Beträge können normalerweise nicht zurückerstattet werden. Falls doch, liegt das im Ermessen des Vermieters.

12. Bei unvorhersehbaren Ereignissen und Beeinträchtigungen der Vermietung durch Ereignisse durch höhere Gewalt wird

      höchstens der bereits bezahlte Betrag anteilsmäßig zurückerstattet abzüglich der bereits verursachten Kosten und in

      Anspruch genommenen Leistungen.

13. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen 

      regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf

      Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

      Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

14. Verlust von Schlüsseln wird mit 80,00 € pro Stück in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Tresor falls angemietet.
15. Das Feiern von Festen oder Einladen von Gästen bedarf der Zustimmung des Vermieters.

16. Die Außenanlagen dürfen nicht verändert oder verunreinigt werden (notwendige Reparaturen werden in Rechnung
      gestellt, Ersatz zum Kaufpreis). Feuerstellen sind nicht gestattet. Grillen ist auf gefliesten Flächen möglich. Asche und Müll
      ist vom Mieter zu entsorgen.

17. Das Herunterladen von rechtswidrigen Inhalten ist über das Haus-WLAN nicht gestattet.
18. Ab 22:00 Uhr wird um Ruhe im Haus gebeten. Musik und TV sind immer auf Zimmerlautstärke zu stellen.
19. Das Betreiben von Gewerben, geschäftlichen Tätigkeiten oder Ähnlichem ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.

20. Das Mitbringen von gefährlichen Stoffen, Gasen, Chemikalien oder explosiven Materialien ist untersagt.
21. Der vom Mieter verursachte Müll muss in die dafür vorgesehenen Behältnisse getrennt werden (Papier, gelber Sack,  

      Bio und Restmüll) oder vom Mieter selbst mitgenommen und entsorgt werden. Eventuelle Ordnungsstrafen wegen  

      falscher Trennung sind vom Mieter zu tragen.
22. Manipulation der Schlüsseltresore, welche deren Funktionalität beeinträchtigen bzw. Ersatz erfordern, werden dem 
     Mieter mit 120,00€ pro Stück in Rechnung gestellt.

23. Bei Zuwiderhandlung oder ungebürigem Verhalten der Bewohner ist der Vermieter berechtigt das Mietverhältnis mit

      sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder bei gravierenden Verstößen einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen. Das
      Hausrecht bleibt zu jeder Zeit beim Hauseigentümer.
24. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen (dies wird im Normalfall 

       vorab zwischen den Vertragspartnern vereinbart). Die Schlüsselübergabe muss persönlich am Abreisetag erfolgen, da an

       diesem Tag auch die Abnahme der Ferienwohnung erfolgt. Für den Fall sofort erkennbarer Schäden an und in der

       Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen

       Geldbetrag in bar (gem. §249 Abs. 2 BGB). Da die Abnahme in der Regel unter Zeitdruck erfolgt und nicht alle Schäden in

       der Kürze der Zeit entdeckt werden, haftet der Gast auch nachträglich noch für die verursachten Schäden und/oder

       fehlendem bzw. beschädigtem Inventar. Sämtliche Schäden werden fotografisch festgehalten.

25. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

      Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame

      Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten

      werden.

26. Etwaige Mahngebühren und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Zahlungsschuldners.
27. Verhandlungen und Kommunikationen sind auf deutsch, englisch oder italienisch zu führen.
28. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bamberg. 

 

 

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